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Erstellung einer Gesellschaftervereinbarung für eine GmbH

Erstellung einer Vereinbarung, die neben der Satzung weitere Rechte und Pflichten der Gesellschafter vorsieht

Angebot

Die Satzung einer neu gegründeten GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) wird im Handelsregister veröffentlicht und ist daher für jedermann einsehbar. Bei manchen speziellen wirtschaftlichen Regelungen ist es aber sinnvoll, diese nicht jedermann (vor Allem nicht Konkurrenten) offenzulegen.

Wesentliche wirtschaftliche Regelungen (z.B. über Anteilsveräußerungs- oder Zustimmungsrechte) sollten in einer eigenen Gesellschaftervereinbarung geregelt werden. Diese muss nicht veröffentlicht werden, soweit keine beurkundungspflichtigen Inhalte geregelt werden.

Ein Rechtsanwalt kann sie im Rahmen des Gründungsprozesses einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) zu wesentlichen wirtschaftlichen Regelungen beraten und eine individuelle Gesellschaftervereinbarung für sie erstellen, die ihren Anforderungen und Wünschen entspricht.

Wenn sie eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) gegründet haben und eine individuelle Gesellschaftervereinbarung erstellen lassen möchten, sollten sie sich zeitnah von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Gesellschaftsrecht beraten lassen. Dieser wird sie über mögliche Rechtsfolgen beraten und ihnen Handlungsalternativen aufzeigen.

Ablauf der Beauftragung

1. Stellen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt die erforderlichen Dokumente für das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm entwerfen und ihnen übermitteln.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von den zu treffenden Regelungen mit ihrem Anwalt besprechen und den Entwurf auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.

Dienstleister zu diesem Angebot

Rechtsanwalt  Tim Knorr

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Rittershaus Rechtsanwälte
80333 München
Experte
Rechtsanwalt  Agron Berisha

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Bruckmann Germer und Scholten - Rechtsanwälte und Notare -
46535 Dinslaken
Rechtsanwalt Dr. Christoph Friedrichs

Rechtsanwalt Dr. Christoph Friedrichs

Langeingeführte Kanzlei für Wirtschaftsrecht, Gesellschafts- und Handelsrecht. Rechtsanwalt Dr. Christoph Friedrichs ist seit Jahren als Wirtschaftsanwalt sozusagen die "ausgegliederte Rechtsabteilung" für eine Reihe von Wirtschaftsunternehmen des Handel
40239 Düsseldorf
Rechtsanwalt  Benedikt Mahr

Rechtsanwalt Benedikt Mahr

Managing Partner | Weitnauer Rechtsanwälte
80802 München
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