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Erbscheinverfahren – Beratung und Vertretung

Beratung von Erben zum Erbscheinverfahren und Vertretung vor dem Nachlassgericht

Angebot

Im Rahmen eines Nachlassverfahrens können Institutionen wie Banken und Behörden einen Nachweis verlangen, der die Erbschaft bestätigt und den Erben eines verstorbenen Erblasser legitimiert. Eine solche Legitimation wird durch einen amtlich ausgestellten Erbschein erbracht. Das zuständige Nachlassgericht stellt nach Vollendung des Erbscheinverfahrens die entsprechende Urkunde aus.

Ein Erbscheinverfahrens wird auf Antrag eröffnet und dem Nachlassgericht müssen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins muss den Inhalt des auszustellenden Erbscheins genau wiedergeben, das Gericht muss in der Lage sein, den Erbschein anhand des Antrags zu erstellen, ohne Formulierungen oder Angaben hinzuzufügen oder ändern zu müssen. Fehler im Antrag können daher nicht nur viel Zeit, sondern auch Geld kosten.

Ein Rechtsanwalt kann sie zum Erbscheinverfahren und den damit verbundenen Kosten beraten, das Erbscheinverfahren für sie durchführen sowie die Kommunikation mit dem Nachlassgericht übernehmen.

Möchten sie einen Erbschein beantragen und benötigen Unterstützung im Erbscheinverfahren, dann sollten sie sich zeitnah von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht, z.B. einem Fachanwalt für Erbrecht beraten lassen. Dieser wird ihre individuelle Situation prüfen, sie über mögliche Rechtsfolgen beraten und ihnen die weitere Vorgehensweise aufzeigen.

Ablauf der Beauftragung

1. Stellen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.

2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.

3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.

4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.

5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.