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Entlassung des Testamentsvollstreckers – Beratung durch einen Rechtsanwalt

Beratung zu Auseinandersetzungen mit dem Testamentsvollstrecker und Vertretung im gerichtlichen Verfahren

Angebot

Mit einem Testament kann ein Erblasser regeln, wie sein Nachlass bei Eintritt des Todes verteilt werden soll. Hierbei kann der Verfasser des Testaments auch einen Testamentsvollstrecker ernennen, der nach dem Tod des Testators das Vermögen des Erblassers verwaltet und verteilt.

Die Hauptaufgabe des Testamentsvollstreckers besteht darin, den letzten Willen des Erblassers umzusetzen. Dabei muss er sich an die Bestimmungen im Testament halten und das Vermögen des Verstorbenen so verwalten und verteilen, wie es der Erblasser gewünscht hat. Der Testamentsvollstrecker hat dabei eine treuhänderische Verantwortung gegenüber den Erben und darf keine Entscheidungen im eigenen Interesse treffen.

Sollten sie im Rahmen der Testamentsvollstreckung Zweifel daran haben, dass der Testamentsvollstrecker seiner treuhänderischen Verantwortung gegenüber den Erben ordnungsgemäß nachkommt, sollten sie sich zeitnah von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht beraten lassen.

Ein Rechtsanwalt wird ihre individuelle Situation prüfen, sie über mögliche Rechtsfolgen beraten und ihnen die weitere Vorgehensweise aufzeigen. Des Weiteren kann er für sie die Kommunikation mit dem Testamentsvollstrecker übernehmen sowie sie im Bedarfsfall vor Gericht vertreten.

Ablauf der Beauftragung

1. Stellen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.

2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.

3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.

4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.

5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.

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