Einstellung der Zahlung von Krankengeld durch die Krankenversicherung – Beratung durch einen Anwalt
Beratung und Durchsetzung von Ansprüchen durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin nach Einstellung der Zahlung des Krankengeldes trotz fortbestehender Krankheit
Angebot
In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit, ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Gehalt weiter zu bezahlen. Das ist die sogenannte Entgeltfortzahlung. Wenn sie länger als sechs Wochen krank sind, können sie Krankengeld von der Krankenkasse erhalten.
Die Höhe ihres Krankengeldes hängt unter anderem davon ab, wie sie vor ihrer Erkrankung beschäftigt waren und wie viel Sie verdient haben. Die Höhe des kalendertäglichen Krankengeldes richtet sich nach ihrem regelmäßigen Einkommen.
Ein Rechtsanwalt kann für sie das erstellte Gutachten prüfen, die Kommunikation mit der Krankenversicherung übernehmen, den Widerspruch gegen die Einstellung begründen sowie im Bedarfsfall den Antrag auf Wiederaufnahme gerichtlich durchsetzen.
Haben sie eine Mitteilung über die Einstellung ihres Krankengeldes erhalten, sollten sich zeitnah von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin Schwerpunkt Sozialrecht beraten lassen. Diese werden ihre individuelle Situation prüfen, sie über mögliche Rechtsfolgen beraten und ihnen Handlungsalternativen aufzeigen.
Die Höhe ihres Krankengeldes hängt unter anderem davon ab, wie sie vor ihrer Erkrankung beschäftigt waren und wie viel Sie verdient haben. Die Höhe des kalendertäglichen Krankengeldes richtet sich nach ihrem regelmäßigen Einkommen.
Ein Rechtsanwalt kann für sie das erstellte Gutachten prüfen, die Kommunikation mit der Krankenversicherung übernehmen, den Widerspruch gegen die Einstellung begründen sowie im Bedarfsfall den Antrag auf Wiederaufnahme gerichtlich durchsetzen.
Haben sie eine Mitteilung über die Einstellung ihres Krankengeldes erhalten, sollten sich zeitnah von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin Schwerpunkt Sozialrecht beraten lassen. Diese werden ihre individuelle Situation prüfen, sie über mögliche Rechtsfolgen beraten und ihnen Handlungsalternativen aufzeigen.
Ablauf der Beauftragung
1. Stellen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.
Dienstleister zu diesem Angebot
Rechtsanwalt Andreas Wecks
Rechtsanwalt | Anwälte Wecks
90402
Nürnberg