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Berufsunfähigkeit und Berufsunfähigkeitsversicherung - anwaltliche Beratung und Durchsetzung von Ansprüchen

Beratung bei Antragsstellung, im Antragsverfahren zur Berufsunfähigkeit oder nach Ablehnung eines Antrags auf Berufsunfähigkeitsrente

Angebot

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn sie ihren letzten ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen, z.B. infolge von Krankheit, Unfall oder körperlichen Verfall, nicht ausüben können. Dann erhält der Versicherte die vereinbarten Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung, die sogenannte Berufsunfähigkeitsrente.

Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen müssen sich auf die konkrete berufliche Tätigkeit des Versicherten zu beziehen. Diese müssen vom Versicherungsnehmer in der Regel durch ärztliche Feststellung der Berufsunfähigkeit nachgewiesen werden.

Ein Rechtsanwalt kann für sie beraten, wenn es während der Antragsstellung zu Schwierigkeiten bei der Kommunikation mit der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt, z.B. wenn diese ein Nachprüfungsverfahren einleitet. Ihr Anwalt oder ihre Anwältin kann dann die der Ablehnung zugrundeliegenden Dokumente prüfen, die Kommunikation mit der Berufsunfähigkeitsversicherung übernehmen, den Widerspruch gegen die Ablehnung begründen sowie im Bedarfsfall den Antrag gerichtlich durchsetzen.

Haben sie eine Ablehnung ihres Antrags auf Berufsunfähigkeitsrente erhalten oder zeigen sich Schwierigkeiten bei der Kommunikation mit der Berufsunfähigkeitsversicherung, sollten sich zeitnah von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Sozialrecht beraten lassen.

Ablauf der Beauftragung

1. Stellen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.