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Strafrechtliche Beratung bei Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz

Vertretung durch einen Strafverteidigerin einem Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

Angebot

Das Betäubungsmittelgesetz bestraft nahezu jeden Umgang mit Betäubungsmitteln Der Konsum selbst ist zwar nicht verboten, jedoch geht dem Konsum in der Regel eine strafbare Handlung (z.B. der Besitz von Betäubungsmitteln) voraus.
Der Strafrahmen reicht von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitstrafe von bis zu 15 Jahren. Die Höhe der Strafbemessung richtet sich unter anderem nach der Art und Menge der mitgeführten Betäubungsmittel sowie nach der konkreten Art des Vergehens.
Ein Rechtsanwalt kann für sie von vorneherein die Kommunikation mit den entsprechenden Behörden übernehmen, sie über ihr Aussageverweigerungsrecht aufklären, Akteneinsicht beantragen und ihre Verteidigung durchführen.
Wird ihnen von Polizei oder Staatsanwaltschaft ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen, sollten sie sich zeitnah von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Strafrecht beraten lassen. Dieser wird ihre individuelle Situation prüfen, sie über mögliche Rechtsfolgen beraten und ihnen Handlungsalternativen hinsichtlich einer Verteidigungsstrategie aufzeigen.

Ablauf der Beauftragung

1. Stellen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.

Dienstleister zu diesem Angebot

Rechtsanwältin  Alexandra Braun

Rechtsanwältin Alexandra Braun

Rechtsanwaltskanzlei Braun
20144 Hamburg
Rechtsanwalt  Jan Marx

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Pohl & Marx Rechtsanwälte
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Rechtsanwalt  Manfred  Zipper

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68723 Schwetzingen
Rechtsanwalt Dr. Claudius Taubert

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Rechtsanwalt  Jens Jeromin

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Inhaber | Anwaltskanzlei Jens Jeromin. Seit über 20 Jahren Strafverteidiger in Dortmund.
44139 Dortmund