Sperrfrist bei Arbeitslosengeld – Beratung durch einen Anwalt und Durchsetzung von Ansprüchen
Angebot
Sieht die Arbeitsagentur Gründe dafür, dass ein Arbeitnehmer die Arbeitslosigkeit selbst verursacht hat oder sich an der Beseitigung nicht ausreichend beteiligt, so kann die Arbeitsagentur mit Bescheid eine Sperrfrist von in der Regel 12 Wochen verhängen. Während dieser Sperrfrist besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Ein Rechtsanwalt kann für sie den Bescheid prüfen, die Kommunikation mit der Arbeitsagentur übernehmen, den Widerspruch gegen den Bescheid begründen sowie im Bedarfsfall den Anspruch gerichtlich überprüfen lassen und anfechten.
Haben sie von der Agentur für Arbeit einen Bescheid mit Sperrfrist erhalten, sollten sich zeitnah von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin beraten lassen. Diese werden ihre individuelle Situation prüfen, sie über mögliche Rechtsfolgen beraten und ihnen Handlungsalternativen aufzeigen.
Ablauf der Rechtsberatung
1. Stellen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.
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Falls Rückfagen entstehen melden wir uns bei Ihnen - Der Anwalt kann nun direkt mit Ihnen in Kontakt treten
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