Die finanzielle Entschädigung bei einer Flugverspätung oder Flugannullierung
Zunächst das Wichtigste in Bezug auf eine Flugverspätung und die damit einhergehende Entschädigung laut der bestehenden EU-Verordnung: Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung durch die Fluggesellschaft. Ab einer Verspätung von drei Stunden besteht Anspruch auf eine Entschädigung bei Flugverspätung in Höhe von 250 bis 600 Euro. Die Fluggesellschaft muss ihre Fluggäste jedoch ab einer Flugverspätung von zwei Stunden verpflegen und ihnen zwei Telefonate sowie das Versenden von E-Mails oder Faxen ermöglichen.
Bei kompletter Streichung des Fluges gelten wiederum abweichenden Regelungen. Einen Anspruch auf Entschädigung haben auch Fluggäste, wenn sie aufgrund einer Verspätung ihren Anschlussflug verpassen. Dies allerdings nur dann, wenn beide Flüge gemeinsam gebucht wurden. Der Flugpreis spielt dabei keine Rolle, denn auch bei Billigfluglinien oder generell günstigen Flügen steht dem Fluggast ein Anspruch auf Schadenersatz in der genannten Höhe zu.
Eine finanzielle Entschädigung muss von der Fluggesellschaft nur dann geleistet werden, wenn die Flugverspätung oder Flugannullierung in ihren Verantwortungsbereich fällt. Liegen allerdings außergewöhnliche Umstände vor, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen.
Eine wichtige Information für das Geltendmachen eventueller Entschädigungszahlungen ist die Berechnungsgrundlage für die Flugverspätung: Als Ankunftszeitpunkt eines Fluges gilt das Öffnen von mindestens einer Flugzeugtür, insofern die Passagiere das Flugzeug auch verlassen können.
Aber Achtung: Eine Entschädigung für eine Flugverspätung gibt es nur für Flüge, die in einem Land der EU starten, für Fluggäste von Fluggesellschaften, die ihren Sitz in der EU haben und für deren Flüge, die in der EU landen. Grundsätzlich müssen dabei der Hinflug, der Rückflug und die Teilstrecken individuell betrachtet werden. Die Höhe der Entschädigung bei Flugverspätung (250 bis 600 Euro) richtet sich ausschließlich nach der Fluglänge und nicht nach dem Ticket-Preis.
Anspruch auf Entschädigung sowie Betreuung und Verpflegung bei einer Flugverspätung
Fluggäste erhalten bei einer Flugverspätung nicht nur eine finanzielle Entschädigung. Es besteht auch Anspruch auf Betreuung und Verpflegung. Dies bedeutet: Bei Flugstrecken von bis zu 1500 km und ab einer Flugverspätung von mindestens zwei Stunden müssen Airlines ihren Fluggästen kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen im Verhältnis zur Wartezeit anbieten. Dies gilt ebenfalls bei Flügen in der EU über eine Distanz von 1500 km oder bei Flügen über die EU-Grenze hinaus bis zu einer Flugstrecke von 3500 km und ab einer Flugverspätung von drei Stunden. Und zu guter Letzt bei Flügen über die EU-Grenze hinaus, über eine Flugdistanz von 3500 km und ab einer Flugverspätung von vier Stunden.Ist die Wartezeit nur kurz, erhalten Fluggäste meist nur kleinere Snacks und ein warmes Getränk. Dauert die Flugverspätung allerdings einen halben Tag, ist eine warme Mahlzeit durchaus angemessen. In der Regel erhält der Fluggast von der Fluggesellschaft einen Gutschein für seine Verpflegung. Ist dies nicht der Fall, besteht die Möglichkeit, sich etwas zu Essen und zu Trinken zu kaufen und im Nachhinein die Rechnung bei der Fluggesellschaft einzureichen.
Dies alles kann aber vorab mit der Airline geklärt werden. Eines ist jedoch sicher, eine Fluggesellschaft wird niemals die Kosten für ein Menü in einem Luxusrestaurant erstatten. Über die Verpflegung hinaus muss die Fluggesellschaft die Möglichkeit von zwei Telefonaten oder den Versand von zwei Faxen oder E-Mails gestatten.