Rechtsanwalt Steffen Lehmann

6917, Jessen/E.
Rechtsgebiete
Verkehrsrecht Sozialrecht Arbeitsrecht

Rechtsprodukt

Erstellung von Aufhebungsverträgen

Beratung von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern im Zusammenhang mit der einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverträgen

Angebot

Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich voneinander trennen möchten, können sie einen Aufhebungsvertrag abschließen. So kann ein Arbeitsverhältnis unabhängig von den geltenden Kündigungsfristen beendet werden und eine rechtssichere Lösung geschaffen werden, ohne dass ein arbeitsgerichtliches Verfahren angestrengt werden muss.

Bei einem Aufhebungsvertrag sind von beiden beteiligten Parteien eine Vielzahl von Aspekten zu berücksichtigen. Ein Arbeitnehmer verzichtet durch die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages auf seinen Kündigungsschutz, was Nachteile beim Arbeitslosengeld mit sich bringen kann, der Arbeitgeber wiederrum kann dabei verpflichtet werden eine Abfindung zu zahlen.

Ein Rechtsanwalt kann für sie einen rechtssicheren Aufhebungsvertrag erstellen, mit dem beide Parteien das Ziel einer einvernehmlichen Trennung voneinander erreichen.

Sollten sie einen Aufhebungsvertrag abschließen wollen, so lassen sie sich diesbezüglich von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht beraten. Dieser wird ihre individuelle Situation prüfen, sie über mögliche Rechtsfolgen aufklären und ihnen Handlungsalternativen aufzeigen.

Ablauf der Rechtsberatung

1. Wählen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.

  1. Sie stellen eine Beratungsanfrage
  2. Wir schalten die Frage nach Prüfung für den Anwalt frei.
    Falls Rückfagen entstehen melden wir uns bei Ihnen
  3. Der Anwalt kann nun direkt mit Ihnen in Kontakt treten

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