Nach einem bemerkenswert schnellen Gesetzgebungsverfahren wird am 01.11.2018 das neue „Gesetz zur Einführung einer prozessualen Musterfeststellungsklage“ in Kraft treten. Die Gerichte machen sich nunmehr bereit und klären schon jetzt die Zuständigkeit für diese neue Klagemöglichkeit.
Gerichte müssen sich auf Flut neuer Klagen einstellen
Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes bleibt nicht mehr viel Zeit um die Umsetzung in der Praxis vorzubereiten. Daher sind die Vorbereitungen bei den Gerichten bereits in vollem Gange. In Nordrhein-Westfalen z.B. steht schon jetzt fest, dass die Klage in Zukunft einheitlich beim Oberlandesgericht in Hamm eingereicht werden kann. Dort soll eine Bearbeitung der Musterfeststellungsverfahren durch spezialisierte Senate gewährleistet werden. Aber auch ansonsten wird die neue Klagemöglichkeit für einige Änderungen in der Gerichtspraxis sorgen. Auch im Wirtschaftsrecht wird sich mit der neuen Klage einiges ändern.
Musterfeststellungklage – was hat es damit genau auf sich?
Trotz vielseitiger Kritik wurde das Gesetz zur Einführung der neuen Klagemöglichkeit in Rekordzeit durch das Gesetzgebungsverfahren gebracht. Nicht verwunderlich, schließlich handelt es sich um eines der Prestigeprojekte der neuen Bundesregierung. Die Bekämpfung des „rationalen Desinteresses bei Streuschäden“ im Wirtschaftsleben liegt dabei im Fokus.
Im Ergebnis wurde mit der Musterfeststellungklage eine neue Klage im Verbraucherinteresse geschaffen. Ihr liegt die Überlegung zu einem grundlegenden Problem in unserem Wirtschaftsystem zugrunde: Bei unrechtmäßigen Verhaltensweisen eines Unternehmens entstehen gleichartige Schäden in der Regel bei einer Vielzahl von Verbrauchern. Für den einzelnen Verbraucher lohnt sich eine (gerichtliche) Verfolgung seiner Ansprüche häufig nicht, da der erlittene Nachteil meist zu gering ist. Das Unternehmen dagegen erlangt in der Summe mitunter einen beachtlichen Gewinn, ohne für das Fehlverhalten einstehen zu müssen. Dies fördert auch ein Ungleichgewicht zu anderen, rechtstreuen Wettbewerbern.
Nach der Gesetzesbegründung sollen mit der neuen Musterfeststellungsklage gerade solche Kollektivschäden in Zukunft bekämpft werden.
Musterfeststellungsverfahren soll Rechtsfragen vorab klären
In der Praxis können im Rahmen eines Musterfeststellungsverfahrens „qualifizierte Einrichtungen“, insbesondere Verbraucherverbände und –zentralen, die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Ansprüchen betroffener Verbraucher begehren.
Die Geltendmachung etwaiger Ansprüche unterliegt in der Folge dann aber dem Verbraucher. Im Musterverfahren sollen so vorab bereits Rechtsfragen geklärt werden können. Im Ergebnis will das neue Gesetz ein weiteres Instrument für einen kollektiven Rechtsschutz schaffen.
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