Rechtsanwalt Ronny Jänig

ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater
10117, Berlin
Rechtsgebiete
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Internationales Wirtschaftsrecht
02.08.2022

Online-Gründung einer GmbH: DiRUG macht’s möglich

DiRUG & DiREG digitalisieren die Unternehmensgründung

Seit dem 01.08.2022 gelten die neuen Regelungen des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) und des Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiREG) in Kraft. Zu Anfang des Jahres war noch nicht klar, wie schnell man mit den Neuerungen rechnen konnte, jetzt ist es endlich soweit.

Die neuen Regelungen ermöglichen neben der Online-Gründung einer GmbH oder UG, die Online-Handelsregisteranmeldung sowie notarielle Beurkundungen und Beglaubigungen per Videokommunikation. Außerdem hat sich im Bekanntmachungswesen etwas geändert. Näheres zu den einzelnen Themen schauen wir uns im Folgenden an.

GmbH online gründen – notarielle Beurkundung per Videokonferenz

Die neuen Regelungen bilden gesetzliche Rahmenbedingungen für notarielle Beurkundungen von Willenserklärungen per Videokonferenz. Andernfalls wäre es gar nicht möglich ein Unternehmen online zu gründen. Diese Rahmenbedingungen wurden bereits im vergangenen Jahr geschaffen, sodass die Online-Gründung einer GmbH seitdem möglich war.

Zusätzlich dazu sollen nun auch Anmeldungen zum Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister über notarielle Online-Beglaubigungsverfahren abgehandelt werden können.

Online Registeranmeldung für alle!

Auch qualifizierte elektronische Signaturen können seit gestern per Videokonferenz mit Notarinnen und Notaren öffentlich beglaubigt werden. Selbstverständlich müssen hierbei die hohen Qualitätsstandards notarieller Beurkundungsverfahren beibehalten werden.

Bislang ermöglichte das DiRUG die notarielle Beglaubigung von Registeranmeldungen per Videokommunikation ausschließlich für Einzelkaufleute, Kapitalgesellschaften und deren Niederlassungen. Neu ist jetzt, dass diese Möglichkeit der Online-Beglaubigungen auf alle Rechtsträger erweitert wurde.

Ab 2023 GmbH online gründen in Form der Sachgründung

Auch jetzt noch sind Online-Gründungen von GmbHs lediglich als sogenannte Bargründungen möglich. Damit sind Gründungen gemeint, bei denen das Stammkapital von den Gründerinnen und Gründern in Geld eingezahlt wird. Wer seine GmbH durch Online-Sachgründung zum Leben erwecken möchte, der muss sich bis nächstes Jahr gedulden.

Denn mit Einführung des DiREG soll der Anwendungsbereich der online GmbH-Gründung ab 01.08.2023 auch auf Sachgründungen erweitert werden. Davon ausgenommen werden Gegenständen sein, deren Einbringung und damit Übertragung selbst beurkundungspflichtig sind, wie z.B. Grundstücke oder GmbH-Anteile.

Auch Änderungen des Gesellschaftsvertrages (satzungsändernde Beschlüsse) – einschließlich Kapitalmaßnahmen – sollen dank des DiREG in Zukunft online beglaubigt werden können, anstatt wie bisher nur Anmeldungen zum Handelsregister.

Bekanntmachung von Registereintragung wird einfacher

Daneben bringen das DiRUG & DiREG Neuerungen im Bekanntmachungswesen mit sich. Die Offenlegungsstruktur wie sie bisher bestand soll sowohl digitalisiert als auch bürgerfreundlicher gestaltet werden. Fällt in diesem Zusammenhang der Begriff „once-only-Prinzip“, bedürfe es zukünftig keiner separaten Bekanntmachung von Registereintragungen in einem Bekanntmachungsportal mehr. Die Bekanntmachung der Eintragungen erfolgt bereits dadurch, dass sie im jeweiligen Register erstmalig (online) zum Abruf bereitgestellt werden.

Außerdem bedarf es im Rahmen der Übermittlung von Rechnungsunterlagen und Unternehmensberichten nicht mehr der Übermittlung an den Bundesanzeiger - eine Übermittlung an das Unternehmensregister soll genügen.

Kostenlose Registerauszüge für Unternehmen & Privatpersonen

Zu guter Letzt sollen, als Ausgleich für den Wegfall des kostenlos zugänglichen Bekanntmachungsportals, für den Abruf von Daten aus dem Handelsregister sowie dem Vereins-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister oder von Dokumenten, die zum Register eingereicht worden seien, keine Abrufgebühren mehr erhoben werden. Das eröffnet Unternehmen oder Privatpersonen die Möglichkeit, sich kostenlos einen Auszug von bestimmten (Konkurrenz-) Unternehmen abzurufen.

Benötigen Sie rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Online-Gründung einer GmbH, stehen Ihnen die Anwälte von ROSE & PARTNER, insbesondere unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht, grundsätzlich gerne zur Verfügung. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite: https://www.rosepartner.de/gmbh-online-gruenden.html