Dem neuen Koalitionsvertrag zufolge soll Deutschland sich zum führenden Startup-Standort in Europa entwickeln. Damit das ganze Vorhaben auch in der geplanten Form umgesetzt werden kann, haben die Koalitionäre ein umfangreiches Maßnahmenpaket entwickelt. Ein zentrales Ziel soll sein, dass die Gründung von Unternehmen in Deutschland zukünftig schneller und einfacher als noch bislang über die Bühne gehen kann.
Anlaufstellen für Startup-Beratung, Anmeldung, Informationen
Eine erste grundlegende Maßnahme, die in Berlin angedacht wurde, wird das bundesweite Schaffen von Anlaufstellen für GründerInnen sein. Damit sollen Unternehmensgründungen flächendeckend gefördert werden. Im Vertrag wurden diese Gründungszentren als „One Stop Shops“ bezeichnet. Dort sollen Startup-Inhaber und Interessierte sämtliche Dienstleistung in Anspruch nehmen können, die im Rahmen einer Gründungsberatung und Anmeldung von Neugründungen anfallen. Um auch Interessierten und zukünftigen Startup-Inhabern die Scheu zu nehmen, sollen die Gründungszentren außerdem Informationen über die verfügbaren staatlichen Förderungsprogramme verbreiten.
Über die Reichweite der Kompetenz der neu zu schaffenden One Stop Shops lässt der Koalitionsvertrag uns allerdings im Unklaren; ebenso darüber inwiefern diese Shops in das bestehende Verwaltungsgefüge hineinfinden sollen/werden. In dieser Hinsicht wird die genaue Umsetzung des Vertrages abzuwarten bleiben.
Hinsichtlich der Vereinfachung des Gründungsprozesses wäre es natürlich logisch, wenn die neuen Anlaufstellen zum Beispiel auch Anträge auf die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung genehmigungspflichtiger Gewerbe entgegennehmen könnten.
Startup Gründung in nur 24 Stunden – wie soll das denn gehen?
Ein weiteres erstrebenswertes Ziel, das aus dem Koalitionsvertrag hervorgeht, ist das Ermöglichen von Startup-Gründungen „innerhalb von 24 Stunden“. Essenziell dafür sei das Vorantreiben einer weiteren „Digitalisierung des Gesellschaftsrechts“. Die Regierungs-Koalition hat sich in diesem Sinne dafür ausgesprochen, dass als konkrete Maßnahme zukünftig notarielle Beurkundungen per Videokonferenz auch bei Gründungen mit Sacheinlage erlaubt sein sollen.
Aber nicht nur in diesem Rahmen, sondern auch darüberhinausgehend, sollen Online-Beurkundungen in Zukunft für mehrere Arten von Gesellschafterbeschlüssen realisiert werden. Stand jetzt war das nur dann grundsätzlich möglich, wenn der Gesellschafterbeschluss in Zusammenhang mit der Gesellschaftsgründung stand.
Nicht zu früh freuen – Koalitionsvorhaben für Startup Entwicklung muss erst noch realisiert werden
Die geplanten Maßnahmen zur Umsetzung des Gründerstandorts Deutschland stimmen zunächst optimistisch und dürften mit Freude erwartet werden. Sie werden sicherlich den Startup-Prozess in die richtige Richtung vorantreiben und einige Hürden aus dem Weg räumen.
Allerdings sollte man den Tag nicht vor dem Abend loben. Denn letzten Endes ist das ambitionierte Vorhaben davon abhängig, ob, in welcher Form und welchem Umfang es der neuen Regierung glücken wird, die angedachten Maßnahmen auch wirklich in die Tat umzusetzen. Es heißt also erstmal abwarten, ob auf die wohlstimmenden Worte auch die entsprechenden Taten folgen werden.
Ganz grundsätzlich ist das Team von ROSE & PARTNER, insbesondere unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht, Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Startup und Gründung sehr gern behilflich. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Webseite: https://www.rosepartner.de/startup-gruendung.html