Rechtsanwalt Ronny Jänig

ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater
10117, Berlin
Rechtsgebiete
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Internationales Wirtschaftsrecht
05.03.2015

Aktienrecht: Vergütung von Vorständen

Die Vergütung von Vorständen soll in Zukunft von den Aktionären in der Hauptversammlung geregelt werden. Diese sollen verbindliche Regeln zur Vorstandsvergütung in börsennotierten Aktiengesellschaften aufstellen. Nach derzeit geltendem deutschen Aktienrecht ist der Aufsichtsrat das entscheidende Organ, wenn es um die Vergütung der Vorstände geht.
Die EU-Kommission will eine stärkere Verankerung des Leistungsprinzips in den Vergütungsrichtlinien. Die Hauptversammlungen damit sicher um einen brisanten Tagesordnungspunkt reicher. Ob sich diese Reform im Aktienrecht als nützlich erweist, wird die Umsetzung zeigen.

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