Rechtsanwalt Mikhail A. Kartashov

Kanzlei Dr. Kartashov
13437, Berlin
Rechtsgebiete
Internationales Wirtschaftsrecht Erbrecht Migrationsrecht
04.10.2021

Wie kann man den Erbschaftsverlust in Russland vermeiden?

Wichtigem Grund wird die Besonderheiten des Erbrechts Russlands gegenüber dem Erbrecht Deutschlands erscheinen.

Unterschiedlich von deutschen sind gesetzliche Erbfolge in Russland, nämlich:

1.      Ordnung: Abkömmlinge, Ehegatte und Eltern des Erblassers;

2.      Ordnung: Bruders, Schwestern, Großvaters und Großmuttern des Erblassers;

3.      Ordnung: Enkels und Tanten des Erblassers;

4.      andere Verwandten des Erblassers  

Unterschiedlich von deutschen sind Pflichtteilberechtigte in Russland, nämlich:

-        minderjährige Kinder des Erblassers,

-        behinderte Kinder und Eltern des Erblassers,

-        andere behinderte und abhängige Personen des Erblassers.

Nach russischem Recht sind eigenhändiges oder internationales Testament nicht zulassen. Man darf einzelnes oder gemeinsames Testament von einem Notar einsetzen. Das eigenhändige Testament wird kaum in Russland anerkannt.  

Die Auskunftspflicht den Erben, Nachlassbesitzern, Grundbuchamte, Registerbehörde, Versicherer und Banken wird in Russland nicht angewendet. Eine Erbberechtigte soll ausführliche Auskunft über den Nachlassgegenständen an dem Notar dringend einbringen. Bei der Unterstützung des Notars kann man gewünschte Auskunft von Behörden, Versicherer und Banken hochwahrscheinlich eingreifen.

 

Ein Nachlassgericht Russlands, wie man es aus Deutschland kennt, existiert dort nicht. Das russische Erbrecht ist keinen Erbschein bekannt, der die Vererbung insgesamt geschafft ist. Für Erbenstellung soll eine Erbberechtigte der Nachlassanspruch an einem Notar einbringen, dafür kann man an jedem russischen Notar anzuwenden.

In Russland gilt eine kurze Frist von 6 Monaten nach dem Tod des Erblassers für die Annahme oder Ausschlagung des Nachlasses. Wenn Erbe ausländischer Person ist, existiert keine Ausnahme von diesen Regeln. Der Nachweis über die Erbenstellung kann eine Erbberechtigte während benannte Frist beantragen. Die Fristverlängerung darf man nachdem Urteil des allgemeinen Gerichtes Russland nur in den besonderen Fällen erreichen. In diesem Fall aber darf man einen Antrag ins Gericht nur in Laufe folgenden 6 Monaten einbringen. 

Der Nachweis über die Erbenstellung erfolgt durch einen notariellen Akt – „Bescheinigung auf das Erbschaftsrecht“ ergeben. In dieser Urkunde listet der Notar jeder Gegenstand mit dem Wert, der zum Nachlass gehört ist. Ohne notarieller Nachweis über dem genauen Gegenstand kann Erbe seinen Nachlassanspruch bei entsprechenden Registerbehörden oder Banken kaum erreichen.  

Die Nachlassabwicklung wird in Russland vom allgemeinen Gericht betrieben. Eine Pflichteilberechtigte wird seinen Anspruch auf dem Pflichtteil in diesem Gericht geltend machen, wenn die Erben ihm entsprechenden Betrag freiwillig nicht bezahlen werden. Im Gegensatz zum deutschen Recht gilt die 3 – jährige Verjährungsfrist im Erbrecht Russlands.

 

Unabhängig von Nachlassverfahren bei einem Notar haben gesetzliche Erben der Anspruch auf den Saldo kapitalgedeckten Rente des Erblassers, den ihm nicht ausgezahlt wurde. Es wird an dem Rentenbehörde (Pensionnyj Fond) Russlands in laufe von 6 Monaten nach dem Tod des Erblassers beantragen.   

 

Nach russischem Recht werden die Nachlasseinkommen der russischen und ausländischen Erben von Steuer entlastet. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung hat Russland mit Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Bei einem grenzüberschreitenden Erbfall stellt sich die Frage bezüglich der Erbschaftsteuer nach dem anwendbaren Erbrecht, deswegen soll man eine spezifische Beratung im Voraus anzunehmen.

Bild: accentsconaqua

© Dr. Mikhail A. Kartashov. Publikation 100 – 2021, Oktober 2021. anwalt.kartashov@gmx.de