Rechtsanwalt Mikhail A. Kartashov

Kanzlei Dr. Kartashov
13437, Berlin
Rechtsgebiete
Internationales Wirtschaftsrecht Erbrecht Migrationsrecht
12.10.2015

Internationaler Handelsvertrag

INTERNATIONALER  HANDELSVERTRAG
 
Der Autor des Artikels – Advokat  Mikhail A. Kartashov,
Dr. Jur. Sankt-Petersburg  anwalt.kartashov@gmx.de 
Publikation IHR 31 – 2015.  12. Oktober, 2015
 
Der internationale Handelsvertrag  stützt sich
den folgenden allgemeingültigen Prinzipien auf:
 
  • Der  Vertragsfreiheit  -
Jede Person entscheidet sich frei welchen Vertrag und mit welche Vertragspartei zu schließen. Auch wird Person frei den  Vertragsinhalt  und seiner Bedingungen, das anwendbare Recht und die Verhandlungsstreitordnung  abstimmen. Jedoch ist die   Willensäußerungsautonomie  von den Gesetzgebungsverboten des nationalen Rechtes beschränkt.
  • Die Vertragsfreiheitsform  -
Die Forderung einer bestimmten Form des Vertrags ist nicht vorausgesehen. Das Vertragsvorhandensein wird den mündlichen Augenzeugenberichten festgestellt. Die Parteien können die Vertragsform  selbständig abstimmen oder die nationalen Rechtsnormen verwenden. Jedoch ist der Austausch der Offerte  auf dem Akzept obligatorisch.  
  • Die Vertragsverbindlichkeit  -
Das vorhandene Abkommen ist für beide Parteien rechtsgültig. Ausschließlich kann laut Abkommen der Seiten der Parteien geändert oder eingestellt sein.
  • Die Treu und Glauben und redliche Geschäftsverkehr  -  
Das geöffnete und ehrliche Verhalten jedes der Vertragspartner, das auf dem gegenseitigen Vertrauen, die Anwendung der allgemeingültigen geschäftlichen Verkehrssitten, der begriffenen Beachtung der allgemeingültigen Sittenwerte und der Unzulässigkeit des Rechtmissbrauchs gegründet ist.  Es wird den zwingenden Charakter trag.
  • Der internationale Charakter den Vertragsprinzipien -
Die Bestimmung und der Prinzipieninhalt werden der buchstäblichen Interpretation im Kontext des Ziels dieser Prinzipien gebührt. Aber es  ist nicht bei den Interpretationsregeln   irgendwelchen nationalen Rechtes.   
  • Die Gebundenheit bei der Verkehrssitten  und früher Beziehungen -
Die obligatorische Anwendung der Regeln, die im internationalen Handel  verbreitet sind.   Die Beachtung der geschäftlichen Beziehungen, die schon früher als ausgeprägt zwischen den Vertragspartnern breit wurde.  
  • Die Priorität der imperativen Normen -
Die obligatorische Anwendung der Normen der internationalen und nationalen Gesetzgebung ist,  die die Verhaltensregeln der Person in der bürgerlichen Wendung imperativ festgestellt wird.
  • Die Mitteilungen -
Die Forderungslosigkeit  bezüglich der Mitteilungsform  ist. Die Auswahl der Mitteilungsweise hängt bei der konkreten Situation ab. Die Beachtung der Erhaltensregeln  und der Mitteilungserreichung notwendig ist, einschließlich bei der Postdienstleistungen  (elektronisch auch). 
Die Grundlage: UNIDROIT Grundregeln der Internationalen Handelsverträge  (  Rom, 2010)              
 
 
 
 
 
Die wesentlichen Bedingungen
des schriftlichen Handelsvertrags sind:
 
  • Der Vertragsgegenstand -
Die Benennung, die Zahl, das Sortiment, der Preis und die Lieferfrist sind. 
  • Das anwendbare Recht - 
Die standardgerechten Bedingungen der Regulierung der Parteienbeziehungen sind die Normen der Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wien, 1980). Die Parteien sind berechtigt, die Regulierung von den Normen des nationalen Rechtes und die individuellen Vertragsbedingungen abzustimmen wird,  die dargelegten allgemeingültigen Prinzipien hielt wird.   
  • Der Vertragspreis  -
Der Warenbegleitunterlagen wird bestimmt. Es ist empfehlenswert, die Zahlungsbedingungen ausführlich abzustimmen, sich den internationalen Normen ausschließlich nicht richtet wird.  
  • Die Warelieferbedingungen  -
Eine gewöhnliche Regel ist die Anwendung der Handelsterminus von  INKOTERMS der Internationalen Handelskammer. Die Detaillierung der individuellen Bedingungen wird empfohlen.
  • Die Warequalität  –
Jede Warengruppe hat die internationale und nationale Regulierung der qualitativen Charakteristiken. Der Hinweis auf direkten Qualitätsnormen  wird empfohlen.
  • Die Wareannahme -
Der Eigentumsübergangrechts, der Gefahrübergangrechts  des zufälligen Verlustes, des Verlustes oder der Beschädigung der Ware werden sich bei dem Wareannahmeverfahren abhängte abzustimmen. Der Wareannahmeakt   ist eine Schlüsselgründung des Faktums der Verpflichtungserfüllung von den Parteien.  
Die Grundlage: Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wien, 1980)
INCOTERMS® von der Internationalen Handelskammer (ICC, 2010) 
 
  • Die Regeln der Streiterledigung -
Die Parteien sind berechtigt, das staatliche Gericht oder das Schiedsgericht zu wählen. Wenn das Schiedsgericht gewählt ist, so ist es nötig die Verfahrensregeln  zu wählen. Die Streitverfahrensdetaillierung wird  den standardgerechten Mittel  für die Wiederherstellung des Rechtsverletzten der geschädigten Vertragspartei   dient.  
  • Die anerkennte Schiedsgerichte sind:
  • Die Internationale Schiedsgerichts-Hof der ICC  (Paris)
  • The London Court of International Arbitration (London)
  • Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (Köln)
  • Der Internationale Schiedsgerichts Zentrum  der Wirtschaftskammer Österreich (Wien)
  • Der Schiedsgerichts-Hof  der Swiss Chambers’ Arbitration Institution (Basel)
  • The Arbitration Institute of the Stockholm Chamber of Commerce (Stockholm)
  • The American Arbitration Association (New York)  
  • The International Commercial Arbitration Court at the RF Chamber of Commerce and Industry (Moscow)
  • The China International Economic and Trade Arbitration Commission (Beijing)
  • The Singapore International Arbitration Centre  (Singapore)
  • The Hong Kong International Arbitration Centre (Hong Kong)  
 
  • Jeder internationaler Handelsvertrag wird den individuellen Charakter besitzt, dass die allgemeine Anwendbarkeit der irgendwelchen wesentlichen Vertragsbedingungen ausschließt wird. Die bedeutsamen Faktoren des Einflusses auf den Vertragsinhalt am meisten können sein:
  • Die  Staatsrechtssysteme der Vertragspartner;
  • Das ausbildungs- und kulturelle Niveau der Parteien;
  • Das nationale politische und Wirtschaftsregime;
  • Die Warengruppe und die Lieferbasis.
Es ist anerkennt, dass die vereinbarenden Parteien die ausreichende Fähigkeit der Unterlagenstellung, dem Wissen der möglichen Rechtskollisionen und der Voraussichtgabe  nicht besitzen. Und im russischen Sprichwort sei es:  
«Was der Feder geschrieben wurde, denen dem Axt nicht abholzen!»
Der minderwertig gebildete Vertrag wird wie der materielle Schaden, als auch den Abbruch der personalen Beziehungen den Partnern für lange Zeit gebracht können. Deshalb die Heranziehung des erfahrenen Anwaltes für internationalen Wirtschafts- und Handelsrechts  bei der vorvertraglichen Stufe wird den Vollstreckbarvertrag zu schließen und die Risiken  wesentlich senken lässt. 
 
 
Stand 12.10.2015