Vom September 2017 wird den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zwischen Steuerbehörden den verschiedenen Staaten startet.
Was ist das eigentlich?
Es ist gemäß der und Standard für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA Standard) von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) begründet. Auch erhaltet das die Modelle die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (MCAA). Diese Austauschregeln bedeutet die Informationserhebung über den Finanzkonten des ausländischen Bürgers und Organisationen der Steuerbehörden von bestimmten Staat und die Übergabe diese Information zur Steuerbehörde von dem Herkunftsstaat des genannten Bürgers und Organisationen. Das wird jährlich und ständig erledigt. Die Austauschstandart bedeutet das System den rechtlichen und technischen Mitteln für die Informationserhebung und Informationsübergabe über den Finanzkontenzustand den natürlichen und juristischen Personen in dem automatischen Regime.
Gemäß dem internationalen Privatrecht wird das Wohnsitzrecht (Lex Domizilii) für die Austauschregeln von OECD verwendet. Das bedeutet die Verwendung die Gesetzgebung von dem Staat, in dem der Finanzkonten Inhaber dem Steuerresidenten zugesteht wird. Das verwirkt von den Staatsangehörigkeiten diese Person unabhängig. Deswegen sammeln die Information die Steuerbehörde von dem Staat, in dem die Person den Finanzkonten besitzt. Diese Behörden übergeben unabhängig von den Staatsangehörigkeiten die Information zum Staat, in dem diese Person den Steuerresidenten ist. Der Informationsaustausch wird zwischen den Steuerbehörden durch technischen (elektronischen) Mitteln für die Informationsübergabe direkt ohne den diplomatischen Wege verwirkt.
Alle finanziellen Organisationen von bestimmten Staat verpflichten die Information zur Steuerbehörde diesen Staat jährlich dazugeben. Ebenso: 1) die Banken; 2) die Kreditpartnerschaften; 3) die anderen Kreditinstitutionen; 4) die Investitionsstiftungen; 5) die Investitionspartnerschaften und Gesellschaften; 6) die anderen Investitionsinstitutionen; 7) die Investitionsagenten (die Broker, Berater und anderen).
Die Austauschregeln erstreckt sich auf den folgenden Subjekten: 1) die natürlichen Personen; 2) die juristischen Personen; 3) die Vereine, Trusten, Anstalten, Treuunternehmen, Stiftungen und anderen Organisationen, die die juristischen Personen sich nicht befinden. In Zusammenhang mit den internationalen Normen gegen die Geldwäschen und den Terrorismus werden alle Off – Schore, Trusten (Anstalten, Treuunternehmen) und ihren Benefiziaren Inhabern auftrifft. Der Benefiziare Inhaber wird die natürliche Person exklusiv zugesteht, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht (1) oder auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung gegründet wird (2).
Die Informationsaustausch Inhalt ist ausgenommen:
1) Die Personenidentifikation. Es gibt für die natürliche Person, die der Benefiziare Inhaber ist: der Name, das Geburtsdatum und das Geburtsort, die Anschrift und die Steuernummer in den Herkunftsstaat. Es gibt für die juristische Person: die Bezeichnung, die Anschrift und die Steuernummer in den Herkunftsstaat und die benannten Daten über den Benefiziaren Inhaber.
2) Die Bankkontoidentifikation. Es gibt die Nummer, die Finanzinstitution Bezeichnung und Identifikationsnummer, in der das Konto eröffnet wurde.
3) Die Finanzinformation. Es gibt die Balans oder die Kontobewertung, die Einkünften Summe oder die Finanzkonten Bewertung, die Einkünften Summe von der Realisation oder der Ablösung den Finanzkonten, die Dividendensumme, die Zinsensumme und die insgesamte Einkünften Summe des Benefiziare Inhaber in Laufe die Rechnungsperiode.
Zwar erhaltet die Austauschregeln nicht nur die Daten über die Geldmittel die Person, sondern auch die Daten über den Anlegungen, die Depositen und anderen Finanzmitteln, über den Edelsteinen und Edelmetallen, über den Anteilbeiträgen, den Wertpapieren und den anderen Finanzkonten.
Wo befindet sich Russland dort?
Russische Föderation befindet sich nicht OECD – Mitglied, aber das Föderales Steueramt RF (FNS RF) zur diesen multilateralen Vereinbarung am 12.05.2016 eintritt wurde. Mehr noch, wurde es mitgeteilt, dass Russland die Informationsaustausche ab September 2018 startet wird. Mehr als ein Jahr vom Unterschreibungstag läuft ist, jedoch, befindet sich die russische Steuerbehörde so weit von dieser Planrealisation. Die AIA Standard festgesetzt wird, dass das Informationsaustausch in Zusammenhang mit der bilateralen Vereinbarung zwischen den Steuerbehörden von zwei Staaten geführt wird. Demgegenüber, es gibt laut den offiziellen Quellen, dass das Föderales Steueramt RF keinen bilateralen Vereinbarungen bis zum heutigen Tag geschlossen wird. Nämlich meint das bilaterales Vereinbarungsschluss über Informationsaustausch die Harmonisierung den Organisationsprozessen für Berichten und den technischen Mitteln für den Informationsaustausch. Und ohne die bilaterale Vereinbarung wird das AIA – Standard nicht verwendet wird. In Zusammenhang mit dem bleiben die ausländischen Finanztransaktionen des russischen Steuerresidenten außer den Informationsaustausch.
VORSICHT!!!
Deutschland leistet sich für den Informationsaustausch Einführung wesentlich mehr. Am Heutigen Tag wurde von dem Bundesfinanzministerium die 51 bilateralen Vereinbarungen geschlossen. Nämlich gibt es mit den bekannten Off – Schore Jurisdiktionen als Gibraltar, Guernsey, Man, Jersey, Mauritius, Seyshelles Mehr als 50 bilaterale Vereinbarungen wurden von Österreich, Belgien, Spanien, Niederlanden, Lichtenstein, Luxemburg, Frankreich und Schweiz (38) geschlossen. Den Parlamenten von Schweiz, Deutschland und einigen europäischen Staaten wurden das nationales Gesetz „Über internationalen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen“ eintritt. In diesem Fall ist es nötig für internationalen Finanziellen Transaktionen den Informationsaustausch Startdaten auf der Aufmerksamkeit nehmen. Ebenso ist es nötig aufnehmen, dass die Informationsaustausch gemäß AIA – Standard von allen Staaten nicht verwendet. Zum Beispiel, nimmt die US Steuerbehörde in der multilateralen Vereinbarung nicht teil. Keine bilateralen Vereinbarungen wurden von der China, Israel, Malaysia, Singapur, Türkei und Chili geschlossen.
Und was gibt noch eigentlich?
Aber ansehende Weise für den Informationsaustausch befindet sich nicht einzigen. In der Steuerverwaltung Zwecke verwenden die Steuerbehörden von verschiedenen Staaten die folgende Weise für die Erhebung und Übergabe Information über Finanzkonten:
- die Steuerzahler Verpflichtung selbständig die Information mitteilen;
- die Prüfungen von Steuerbehörde zur den Geschwisterunternehmen und Kontrahenten;
- die persönlichen Aufträge zur den ausländischen Finanzinstitutionen;
- die Finanzielle Berichten von multinationalen Holdings für die Zwecken Transferpreise.
Insbesondere, soll das Informationsaustausch auf den persönlichen Aufträgen von der ausländischen Steuerbehörde begründen den Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen) verwirken. Es gibt mehr als 40 Staaten, die dem Mitglied diesen Übereinkommen sind, einschließlich Russland, Deutschland, Großbritannien, Vereinigten Staaten, Niederlanden und Spanien. Jedoch ist das vertraglichen Produktivität wegen den folgenden Ursachen begrenzt:
- das schweres und langes diplomatisches Verfahren;
- die notwendige Personifikation für den Auftrag von dem anfordernden Staat;
- die Besonderheiten die nationale Gesetzgebung von Staat, in den der Auftrag steuert wurde.
die Quellen:
das Standard für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA Standard), die Modelle die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Brisbane, 15/16.11.2014) // URL: http://www.oecd.org/
das Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen) (Straßburg, 25.01.1988) // URL: http://www.oecd.org/
Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und Änderung weiterer Gesetze vom 21.12.2015 // Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil 1 Nr 55 vom 30.12.2015
© Mikhail A. Kartashov Dr Jura (Uni SPB) anwalt.kartashov@gmx.de Publikation 58 – 2017 den 27.07.2017
das Bild: http://bilder.n3po.com/