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09.01.2015
VG Braunschweig: Werbung für Rotbäckchen-Säfte als Immunstark“ bzw. „Knochenstark“ unzulässig
Das VG Braunschweig hat mit Urteil vom 25.02.2014, Az.: 5 A 45/12 und 5 A 46/12 entschieden, dass der Lebensmittelgetränkehersteller Rotbäckchen bei der Werbung für zwei seiner Produkte gegen die EU-Verordnung über diätische Lebensmittel (DiätV) verstoßen hat. Mit der Bezeichnung „Immunstark“ bzw. „Knochenstark“ hatte die Rotbäckchen-Vertriebs GmbH zwei ihrer Kindersäfte...