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05.08.2017
VG Berlin: Zustimmung zu Werbe-Opt-In bei Service-Anruf unzulässig
Das VG Berlin hat mit Urteil vom 07.05.2014, Az.: VG 1 K 253.12 entschieden, dass sog. Werbe-Opt-Ins nicht innerhalb eines durchgeführten Service Calls zur Kundezufriedenheit eingeholt werden dürfen- andernfalls liegt ein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 BDSG vor. Folgender…