Rechtsanwalt Matthias Lederer

Rechtsanwälte Dr. Altersberger & Kollegen
85435, Freising
Rechtsgebiete
Wettbewerbsrecht Gewerblicher Rechtsschutz Zivilrecht
21.01.2015

Rechtsmissbrauch bei Abmahnung: Zu weit gefasste vorformulierte Unterlassungserklärung

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 17.08.2010, Az.: 4 U 62/10 entschieden, dass eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung dann rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG sein kann, wenn die dem Abmahnschreiben beigefügte vorgefertigte Unterlassungserklärung derart weit formuliert ist, dass unter die Unterlassungsverpflichtung auch gänzlich andere Verstöße fallen können,...