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21.01.2015
Rechtsmissbrauch bei Abmahnung: Zu weit gefasste vorformulierte Unterlassungserklärung
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 17.08.2010, Az.: 4 U 62/10 entschieden, dass eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung dann rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG sein kann, wenn die dem Abmahnschreiben beigefügte vorgefertigte Unterlassungserklärung derart weit formuliert ist, dass unter die Unterlassungsverpflichtung auch gänzlich andere Verstöße fallen können,...