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14.01.2015
OLG Saarbrücken: Zu rechtswidrigen Wucher-Tarifen bei Call-by-Call
Das OLG Saarbrücken hat mit Urteil vom 20.02.2014, Az.: 4 U 442/12 entschieden, dass einem Anbieter von sog. Call-by-Call Internettarifen kein Anspruch auf ein erhöhtes Entgelt für eine erbrachte Dienstleistung zusteht, wenn von den bisherigen Vertragsbedingungen mit dem Kunden in erheblicher Weise abgewichen wird. Ein Internetanbieter, der spätere Kläger, erhöhte...