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12.01.2015
OLG München: Einzelunternehmer ist kein “Geschäftsführer”
Das OLG München hat mit Urteil vom 14.11.2013, Az.: 6 U 1888/13 entschieden, dass ein Einzelunternehmer einen Wettbewerbsverstoß begeht, wenn er sich im Impressum als „Geschäftsführer“ bezeichnet. Folgender Sachverhalt lag der Entscheidung des OLG München zugrunde. Der Beklagte betrieb als Einzelunternehmer einen Online-Shop. Auf der Internetseite fand sich unter der...