Artikel
23.04.2015
OLG Koblenz: Preisangabe mit Sternchen-Hinweis bei Reiseveranstalter unzulässig
Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 04.06.2014, Az.: 9 U 1324/13 entschieden, dass bei einer Werbung für eine Kreuzfahrt alle erst an Bord zu entrichteten Service-Entgelte im ausgewiesenen Endpreis enthalten sein müssen – andernfalls liegt ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vor. Ein Sternchen-Hinweis sei insoweit nicht ausreichend. Hierzu ergänzend...