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05.05.2015
OLG Köln: Verstoß gegen Datenschutz durch unzulässige Anwaltswerbung
Das OLG Köln hat mit Urteil vom 17.01.2014, Az.: 6 U 167/13 entschieden, dass die Werbung eines Anwalts wettbewerbswidrig ist, wenn in der Werbeaussage Daten von Anlegern einer Fondsgesellschaft verwendet werden, die ursprünglichen Datenrechtsinhaber aber gar nichts von der Werbemaßnahme wissen. Eine Rechtsanwaltkanzlei schrieb mehrere Anleger einer Fondgesellschaft an. Hintergrund...