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08.05.2015
OLG Köln: Kundenbefragung per Telefon ohne Einwilligung ist unerlaubter Werbeanruf
Das OLG Köln hat mit Urteil vom 19.04.2014, Az.: 6 U 222/12 entschieden, dass ein Werbetelefonanruf gegenüber einem Verbraucher ohne dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung eine unzumutbare Belästigung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG darstellt. Dies ist ständige Rechtsprechung. Die Besonderheit an dem vorliegenden Fall lag darin, dass die...