Artikel
09.12.2014
OLG Hamm: Bezeichnung als “B-Ware” muss nicht auf Gebrauchtware hinweisen
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 16.01.2014, Az.: 4 U 102/13 entschieden, dass die beim Verbrauchsgüterkauf zulässige Verkürzung der Mängelgewährleistungsrechte auf ein Jahr für gebrauchte Kaufsachen nur zulässig ist, wenn der Kaufgegenstand tatsächlich als gebraucht im Sinne des § 475 Abs. 2 BGB einzustufen ist. Die bloße Mitteilung bei...