Rechtsanwalt Matthias Lederer

Rechtsanwälte Dr. Altersberger & Kollegen
85435, Freising
Rechtsgebiete
Wettbewerbsrecht Gewerblicher Rechtsschutz Zivilrecht
08.12.2014

LG Koblenz: Zur Videoüberwachung im Fitnessstudio

Das LG Koblenz hat mit Urteil vom 19.12.2013, Az.: 3 O 25/13 entschieden, dass eine pauschal erteilte Einwilligung zu einer Videoüberwachung bei Abschluss eines Fitnessstudio-Vertrages unwirksam sein kann. Die Beklagte (Betreiber eines Fitnessstudios) verwendete in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) folgende Regelung: „8.2. ln den FitnessKing Clubs werden zur Erhöhung...