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08.12.2014
LG Koblenz: Zur Videoüberwachung im Fitnessstudio
Das LG Koblenz hat mit Urteil vom 19.12.2013, Az.: 3 O 25/13 entschieden, dass eine pauschal erteilte Einwilligung zu einer Videoüberwachung bei Abschluss eines Fitnessstudio-Vertrages unwirksam sein kann. Die Beklagte (Betreiber eines Fitnessstudios) verwendete in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) folgende Regelung: „8.2. ln den FitnessKing Clubs werden zur Erhöhung...