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05.05.2015
LG Hamburg: Versandkosten-Anzeige nur mit Mouseover-Funktion wettbewerbswidrig
Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 13.06.2014, Az.: 315 O 150/14 entschieden, dass ein Online-Händler sich wettbewerbswidrig verhält, wenn die bei einer Bestellung anfallenden Versandkosten nicht in ausreichendem Maße angezeigt werden. Der Beklagte bewarb online sein Produkt, u.a. auch über den Produktsuchdienst „Google Shopping“. Der Kläger rügte einen Verstoß...