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26.08.2015
LG Berlin: 6.000,- Euro Streitwert für Unterlassungsanspruch (Fotorecht)
Das LG Berlin hat mit Beschluss vom 27.05.2014, Az.: 16 O 111/14 den Gebührenstreitwert für die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Fotos im Internet auf 9.448,- Euro festgesetzt. Den Wert des Unterlassungsanspruchs bezifferte das Gericht mit 6.000,- Euro. Daneben hatte der Kläger auch einen Beseitigungsanspruch geltend gemacht, für welchen das Gericht...