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27.08.2015
LG Berlin: 3 Bilder = 18.000,- Euro Streitwert (Unterlassung)
Das LG Berlin hat mit Beschluss vom 06.05.2014, Az.: 16 O 152/14 den Gebührenstreitwert für die unerlaubte Verwendung von urheberrechtlich geschützten Fotos im Internet auf insgesamt 23.161,50 Euro festgesetzt. Dabei entfielen allein 18.000,- Euro auf den vom Kläger geltend gemachten Unterlassungsanspruch. Da der Beklagte insgesamt drei urheberrechtlich geschützte Fotos des...