Artikel
23.01.2019
Fristlose Kündigung eines Mietvertrags, wenn das Jobcenter zu spät zahlt
Vermieter haben nach dem Gesetz die Möglichkeit, einen Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist. Immer wieder kommt es dabei…