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13.04.2015
BVerwG: “Wetten aufs Wetter” als Glücksspiel?
Das BVerwG hat mit Urteil vom 09.07.2014, Az.: 8 C 7.13 entschieden, dass die von einem Möbel- und Einrichtungshaus geplante Werbeaktion „Sie bekommen den Kaufpreis zurück, wenn es am … regnet“, kein Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) ist. Hierzu aus der Pressemitteilung des BVerwG vom 09.07.2014: „Bei der von...