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08.06.2015
BGH: Zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers für Wettbewerbsverstöße der Gesellschaft
Der BGH hat mit Urteil vom 18.06.2014, Az.: I ZR 242/12 entschieden, dass der Geschäftsführer einer Gesellschaft nur dann persönlich für einen durch die Gesellschaft begangenen Wettbewerbsverstoß nach dem UWG haftet, wenn er selbst an dem Wettbewerbsverstoß durch aktives Tun beteiligt war. Daneben kann eine Haftung des Geschäftsführers aufgrund einer...