Rechtsanwalt Matthias Lederer

Rechtsanwälte Dr. Altersberger & Kollegen
85435, Freising
Rechtsgebiete
Wettbewerbsrecht Gewerblicher Rechtsschutz Zivilrecht
03.11.2014

BGH: Werbung mit älteren Stiftung Warentest-Ergebnissen kann zulässig sein

Der BGH hat mit Beschluss vom 15.08.2013, Az.: I ZR 197/12 entschieden, dass eine Werbung mit älteren Testergebnissen für ein bestimmtes Produkt wettbewerbsrechtlich zulässig sein kann. Alleine die Tatsache, dass ein Testergebnis einige Jahre zurück liege, führe noch nicht zwangsläufig zu einem unlauteren Verhalten des Werbenden, so die obersten Bundesrichter....