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03.11.2014
BGH: Werbung mit älteren Stiftung Warentest-Ergebnissen kann zulässig sein
Der BGH hat mit Beschluss vom 15.08.2013, Az.: I ZR 197/12 entschieden, dass eine Werbung mit älteren Testergebnissen für ein bestimmtes Produkt wettbewerbsrechtlich zulässig sein kann. Alleine die Tatsache, dass ein Testergebnis einige Jahre zurück liege, führe noch nicht zwangsläufig zu einem unlauteren Verhalten des Werbenden, so die obersten Bundesrichter....