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19.05.2019
AG Meißen: Mieter darf Türspion in Wohnungstür einbauen
Das AG Meißen hat mit Urteil vom 04.12.2017, 112 C 353/17, entschieden, dass Mieter einen Türspion in die Wohnungstür einbauen dürfen und erst nach Mietende verpflichtet sind, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. In dem konkreten Fall hatte ein Mieter einen Türspion…