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04.03.2015
AG München: Zur sekundären Darlegungslast beim Filesharing in Mehrpersonenkonstellationen
In einer Entscheidung des Amtsgerichts München finden sich wieder einmal einige interessante Ausführungen zum Problem der sekundären Darlegungslast: „(…) Hieraus folgt eine sekundäre Darlegungslast des Beklagten, der diese Vermutung nur entkräften kann, wenn er konkret vorträgt, ob andere Personen und ggf. welche anderen Personen selbstständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten...