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04.03.2015
AG Köln: Ansprüche aus Filesharing-Abmahnung verjähren in 3 Jahren
Das AG Köln hat mit Urteil vom 19.02.2015, Az. 148 C 31/14, eine Klage auf Anwaltskosten und Schadenersatz nach einer Abmahnung wegen Filesharing aufgrund Verjährung abgewiesen. In der Entscheidung musste das AG Köln dazu Stellung nehmen, in welchem Zeitraum die jeweiligen Ansprüche verjähren. Hinsichtlich der Schadenersatzforderung besteht derzeit Streit, ob...