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04.03.2015
AG Hamburg: Keine Antwortpflicht auf unberechtigte Filesharing-Abmahnung
Das AG Hamburg hat mit Urteil vom 28.04.2014, Az. 31c C 53/13, entschieden, dass den Empfänger einer Filesharing-Abmahnung keine außergerichtliche Auskunftspflicht trifft. In dem Verfahren war es ursprünglich um die gerichtliche Geltendmachung von Schadenersatz und Anwaltskosten nach einer Filesharing-Abmahnung gegangen. Nachdem der beklagte Anschlussinhaber im Verfahren die Täterschaft seines Sohnes...