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04.03.2015
AG Hamburg: Keine Abmahnkosten nach vorbeugender Unterlassungserklärung (Filesharing)
Das AG Hamburg hat mit Urteil vom 20.11.2014, Az. 31c C 364/14, entschieden, dass eine Abmahnung, die einer vorbeugend abgegebenen Unterlassungserklärung folgt, keine Erstattungsansprüche auf Anwaltskosten wegen des Unterlassungsanspruchs auslöst. In dem konkreten Fall hatte der Beklagte zu einem früheren Zeitpunkt vorbeugend eine Unterlassungserklärung gegenüber der Klägerin abgegeben, da er...