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12.03.2016
AG Charlottenburg: Urheberbenennung und Quellenangabe als AGB-Klausel nicht zu beanstanden
Das AG Charlottenburg hat mit Urteil vom 08.06.2010 entschieden, dass Nutzer einer Bilddatenbank die dort geltenden Nutzugsbedingungen (u.a. Urheberbenennung und Quellenangabe) einhalten müssen, wenn sie vom Urheber eines auf der dortigen Plattform veröffentlichten Fotos ein einfaches Nutzungsrecht erhalten wollen. Bei den Nutzungsbedingungen handele es sich weder um bloße Nebenbestimmungen, noch...