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08.03.2016
AG Charlottenburg: Schadenersatz nach MfM-Tabellen bei gewerblicher Nutzung (Fotorecht)
Das AG Charlottenburg hat mit Urteil vom 28.01.2014, Az.: 225 C 270/13 entschieden, dass bei der Berechnung einer Schadensersatzforderung nach dem UrhG wegen der unerlaubten Verwendung eines Fotos im Internet, auf die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (sog. MfM-Tabellen) zurückgegriffen werden kann. Dies gilt zumindest dann, wenn der Beklagte, wie im...