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09.03.2016
AG Charlottenburg: Fehlende Urheberbenennung bei Fotografien rechtfertigt 100%igen Aufschlag
Das AG Charlottenburg hat mit Urteil vom 15.01.2014, Az.: 231 C 507/13 entschieden, dass eine fehlende Urheberbenennung bei Fotografien zu einem 100%igen Aufschlag des jeweils für die Nutzung übliche Honorars führt. Dabei kann das für die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Fotos angemessene übliche Honorar vom Kläger auch im Wege der...