Rechtsanwalt Matthias Lederer

Rechtsanwälte Dr. Altersberger & Kollegen
85435, Freising
Rechtsgebiete
Wettbewerbsrecht Gewerblicher Rechtsschutz Zivilrecht
09.03.2016

AG Charlottenburg: Fehlende Urheberbenennung bei Fotografien rechtfertigt 100%igen Aufschlag

Das AG Charlottenburg hat mit Urteil vom 15.01.2014, Az.: 231 C 507/13 entschieden, dass eine fehlende Urheberbenennung bei Fotografien zu einem 100%igen Aufschlag des jeweils für die Nutzung übliche Honorars führt. Dabei kann das für die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Fotos angemessene übliche Honorar vom Kläger auch im Wege der...