Rechtsanwalt Mathias Münch

BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN
10117, Berlin
Rechtsgebiete
Immobilien, Baurecht, Architektenrecht Wohnungseigentumsrecht Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
30.12.2014

Negativer Basiszinssatz sinkt 2015 weiter

Negaviver Basiszinssatz sinkt 2015 weiter

Kurzmeldung

Deutsche Bank hat aktuellen Stand des Basiszinssatzes im Bundesanzeiger veröffentlicht

Der Basiszinssatz wird am 1. Januar 2015 auf -0,83% abgesenkt. Mit dem Basiszinssatz sinken auch die gesetzlichen Verzugszinsen erneut um 0,10% auf nunmehr 8,17% zwischen Nichtverbrauchern, also z.B. zwischen Bauunternehmern. Der Verzugszinssatz nach § 288 Abs. 2 BGB war im Juli 2014 per Gesetz von 8 auf 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz angehoben worden.

Gegenüber Verbrauchern können Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangt werden, ab dem 1.1.2015 also 4,17%.

Der Basiszinssatz wird jedes Jahr zum 1. Januar und 1. Juli durch die Deutsche Bundesbank bekannt gegeben. Ursprünglich auf 3,62% festgesetzt ist der Basiszinssatz in den vergangenen Jahren immer weiter gesunken und 2013 erstmals negativ festgesetzt worden, seit 1.1.2014 auf -0,73%. Es ist derzeit nicht damit zu rechnen, dass der Basiszinssatz bald wieder einen positiven Wert erreicht.

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