Das Erben einer Immobilie bringt, neben der emotionalen Belastung, ebenfalls einige organisatorische Aufgaben mit sich.
Das Erben einer Immobilie
Das Erben einer Immobilie bringt, neben der emotionalen Belastung, ebenfalls einige organisatorische Aufgaben mit sich. Das Thema ist meist sehr heikel und oft unangenehm, denn der Erbe oder die Erben stehen üblicherweise vor einer großen Entscheidung und werden oft noch unterbewusst durch ihren Verlust in ihrem Handeln beeinflusst. Zuerst einmal ist stets festzustellen, ob ein Testament oder ein Erbvertrag hinterlassen wurde, in dem ein eindeutiger Erbe ernannt wird. Sollte so ein Vertrag nicht bestehen, wird das Erbe nach dem Testament oder der gesetzlichen Erbfolge aufgeteilt. Ansonsten gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder es besteht ein Alleinerbe oder mehrere Erben bilden eine sogenannte Erbengemeinschaft.
Erbengemeinschaften
Erbengemeinschaften bringen oft Konflikte mit sich, da die einzelnen Beteiligten oft unterschiedliche Vorstellungen für die Zukunft der Immobilie haben. Um solche Interessenkonflikte zu mildern und soweit es geht zu vermeiden, sollte man bei Erbgemeinschaften möglichst zeitnah zu einer Lösung finden.
Welche Lösungen kommen bei Erbengemeinschaften in Frage?
Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Lösungsansätze im Falle einer Erbengemeinschaft:
1. Einer der Erben kann seine Miterben auszahlen, so dass er am Ende alleiniger Besitzer der Immobilie ist. Dazu muss zuerst der genaue Wert der Immobilie bestimmt werden, damit die einzelnen Anteile der Miterben festgelegt werden können. Dieser Fall tritt zum Beispiel dann ein, wenn einer der Erben die Immobilie beziehen möchte.
2. Die Immobilie wird verkauft und der Erlös wird danach fair aufgeteilt. Dieser Schritt ist nur dann machbar, wenn sich alle Erben der Erbengemeinschaft darüber einig sind und dem Verkauf zustimmen.
3. Die dritte Möglichkeit ist eine Versteigerung einzelner Erbanteile. Einer der Erben kann bei dieser sogenannten Teilversteigerung seinen Anteil am Erbe unter den Miterben versteigern. Falls sich einer der Erben zu diesem Schritt entscheidet, kann er jedoch nicht nur einen Teil seines Anteils versteigern, sondern muss seinen gesamten Anteil an die Miterben abgeben.
Alleinerben – und worauf sie achten müssen
Wird im Erbvertrag oder Testament ein eindeutiger Alleinerbe genannt, bleiben diesem die oben genannten Vorgehensweisen erspart. In diesem Fall muss dieser sich ausschließlich entscheiden, ob er die Erbschaft annehmen oder abschlagen möchte. Bringt die Erbschaft beispielsweise eine hohe Hypothek oder einen Schuldenberg mit sich, kann sie innerhalb von sechs Wochen abgelehnt werden. Diese Frist gilt ab dem Zeitpunkt, an dem der Alleinerbe von seiner Erbschaft erfährt.
Der Erbschein kann beim Amtsgericht beantragt werden. Die Kosten für die Beantragung richtet sich nach dem Wert der Immobilie. Der Inhaber des Erbscheins kann sich dann vor dem Grundbuchsamt als Erbe identifizieren. Der Erbschein ermöglicht außerdem einen Einblick in das Grundbuch der jeweiligen Immobilie. So kann sich ein Überblick verschafft werden und eventuelle Unklarheiten bezüglich der Immobilie oder der Finanzen können geklärt werden. Bevor eine Entscheidung hinsichtlich der Immobilie getroffen wird, empfiehlt es sich immer, sich zuerst mit dem Grundbuch auseinanderzusetzen.
Falls sich dafür entschieden wird das Erbe anzunehmen, muss der Eintrag im Grundbuch geändert werden. Dazu muss ein weiterer Antrag gestellt werden. Dieser Antrag sollte in den ersten zwei Jahren nach dem Tod erfolgen, ansonsten muss der Erbe mit weiteren Kosten rechnen. Der Erbe wird durch die Grundbuchänderung dann schließlich zum neuen Eigentümer ernannt.
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Marco Zifaro, 123makler.de
Quelle des Artikelbildes: © Rainer Sturm / pixelio.de
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