Es ist immer wieder erschreckend, welche Tiere in hiesigen Gefilden gehalten werden und in welcher Weise. Das Verwaltungsgericht Köln hatte nun über einen Fall zu entscheiden, in dem die Klägerin zwei ca. einen Meter langen Leguane in ihrer etwa 24 Quadratmeter großen Einzimmerwohnung über knapp eineinhalb Jahre freilaufend ohne Terrarium gehalten hatte. Die aus tropischen Gebieten stammenden...
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20.09.2019