Für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes kommt es unter Anderem darauf an, ob es sich bei dem von der Kündigung Betroffenen um einen Arbeitnehmer handelt. Befindet sich der Betreffende in – vereinfacht ausgedrückt – der Position eines Arbeitgebers, so war es das mit dem Kündigungsschutzgesetz. Das Landesarbeitsgericht Köln hat daher nun entschieden, dass ein Senior Partner...
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22.01.2018