martina heck

22.01.2018

Zum Geschäftsführer bestellt? Dann war es das mit dem Kündigungsschutzgesetz!

Für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes kommt es unter Anderem darauf an, ob es sich bei dem von der Kündigung Betroffenen um einen Arbeitnehmer handelt. Befindet sich der Betreffende in – vereinfacht ausgedrückt – der Position eines Arbeitgebers, so war es das mit dem Kündigungsschutzgesetz. Das Landesarbeitsgericht Köln hat daher nun entschieden, dass ein Senior Partner...

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