martina heck

27.04.2018

Zolltarif: Modul für die Videoaufzeichnung ist kein Videogerät

Das Finanzgericht Düsseldorf hat sich in einem erst jetzt veröffentlichten Urteil, in dem es um die Höhe der Einfuhrabgaben ging, zur Abgrenzung zwischen einem Videogerät und einem Modul für die Videoaufzeichnung und der zolltariflichen Bedeutung geäussert. Worum ging es? Die Klägerin meldete beim Zollamt A-Stadt des Beklagten Speichermodule aus Taiwan unter der Unterposition 8521 90 00 der...

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