Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sind Gang und Gäbe. Oft kommen diese Angelegenheiten so zum Ende, dass der Rechteinhaber gegen Abgabe einer strabewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie einer Zahlung eines gewissen Geldbetrages durch den Rechtsverletzer von einer gerichtlichen Verfolgung der Sache absieht. Wie sieht es nun hinsichtlich des so erhaltenen Betrages...
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14.05.2019