Unkonventionelle Maßnahmen können oftmals sinnvoll sein. Wie sieht es aber aus, wenn ein Verwaltungsmitarbeiter, der für Wohngeldanträge zuständig ist, überfordert ist und statt die Wohngeldanträge zu bearbeiten, den Antragstellern private Darlehen gibt? Das Arbeitsgericht Köln ist der Auffassung, das dieses Verhalten keine fristlose Kündigung rechtfertigt. In dem konkreten Fall ist der Kläger...
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27.08.2020