martina heck

07.01.2019

Wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethoden und die steuerliche Abzugsfähigkeit

Im Krankheitsfalle sind viele Menschen bereit, viel Geld für die Heilung bzw. Therapie auszugeben. Gerne will man diese Kosten dann natürlich auch im Rahmen seiner Steuererklärung geltend machen, wenn sie nicht ohnehin von der Krankenkasse bzw. Krankenversicherung getragen werden. Problematisch wird es aber auch hier, wenn es sich um wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethoden handelt.

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