Im Laufe eines Lebens kann sich der Wille, wen man zu seinem Erben bestimmt, ändern. Wurde bereits ein Testament errichtet, kann man diesen Wunsch durch die Errichtung eines neuen Testamentes erledigen. Es gibt aber nach § 2255 S. 1 BGB auch die Möglichkeit der Vernichtung des Testamentes: Ein Testament kann auch dadurch widerrufen werden, dass der Erblasser in der Absicht, es aufzuheben...
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27.05.2020